Aufgabe und Zweck
„Aufgabe und Zweck des Landesverbandes ist es, alle Maßnahmen und Einrichtungen anzuregen und zu fördern, die eine wirksame Hilfe für Menschen mit Behinderung aller Altersstufen, insbesondere mit geistiger Behinderung, und für ihre Familie bedeuten. Hierbei hat der Landesverband seinen Mitgliedern wirksame Hilfe zu leisten.
Der Landesverband führt Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen insbesondere für das Personal in Einrichtungen für Behinderte ohne Rücksichtnahme auf Mitgliedschaft bei der Lebenshilfe durch.
Er kann auch eigene Einrichtungen oder solche von Modellcharakter oder von landesweiter Bedeutung (zum Beispiel Fort- und Ausbildungsstätten, Forschungsinstitute, Kurheime und anderes) mit Zustimmung der Mitgliederversammlung selbst schaffen.
Der Landesverband vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber politischen Gremien, Behörden und anderen Verbänden. Aufgabe des Landesverbandes ist es weiterhin, das Verständnis für die besonderen Probleme der Menschen mit geistiger Behinderung in der Öffentlichkeit ständig zu verbessern. Dabei sind alle geeigneten Mittel einzusetzen.
Der Landesverband ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und offen für die Zusammenarbeit mit allen öffentlichen, privaten, kirchlichen und wissenschaftlichen Organisationen verwandter Zielsetzung.“
(Auszug aus der Satzung)


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