Behinderte Menschen rechtlich betreuen

Die Betreuungsvereine der Lebenshilfe in Bayern übernehmen rechtliche Betreuung vor allem dann, wenn es keine geeigneten Angehörigen oder sonstige ehrenamtliche Betreuer gibt.

 

Eine Vereinsbetreuung wird durch das jeweils zuständige Betreuungsgericht bestellt, das eine Abteilung des Amtsgerichts ist. Der Verein bestimmt einen Mitarbeiter, der die rechtlichen Betreuungen dann berufsmäßig ausübt.

 

Betreuungsvereine müssen mehrere Voraussetzungen erfüllen, um anerkannt zu werden:

  • Es muss sich um einen rechtsfähigen Verein handeln, der ausreichend viele geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat.
  • Die Mitarbeiter müssen beaufsichtigt, weitergebildet und versichert werden. Auch muss ihnen ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch ermöglicht werden.
  • Zusätzlich muss der Betreuungsverein sich planmäßig bemühen, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu gewinnen.
  • Außerdem informiert er über Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten.

 

Besonders wichtig ist darüber hinaus die Beratung ehrenamtlicher Betreuer in Fragen rund um das Betreuungsrecht. So werden Angehörige und sonstige Ehrenamtliche dabei unterstützt, ihre behinderten Angehörigen auch weiterhin rechtlich selbst zu betreuen. Die Beratung kann individuell oder durch größere Informationsveranstaltungen erfolgen.

 

Die »Lebenshilfe-Vereinigung in Ihrer Nähe informiert sie gerne ausführlich über das vorhandene Angebot. Dort erhalten Sie auch die Adresse des nächsten Betreuungsvereins.

 

Rechts unter "Infos in aller Kürze" gibt es außerdem einen Link zur Liste der Lebenshilfe-Träger in Bayern, die diese Einrichtung anbieten.

Infos in aller Kürze

Ihr Kontakt

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung – Landesverband Bayern Geschäftsstelle
Kitzinger Str. 6
91056 Erlangen
Telefon 091 31 / 754 61-0
Telefax 091 31 / 754 61-90

info@lebenshilfe-bayern.de

Träger von Betreuungsvereinen

Die Liste mit Kontaktdaten aller Lebenshilfen in Bayern, die Betreuungsvereine anbieten, erhalten Sie »hier.

Infos in leichter Sprache

"Betreuung - was ist das?" heißt die Broschüre des Thüringer Behindertenbeauftragten in leichter Sprache. Sie können sich das Heft als PDF-Datei hier herunterladen oder hier bestellen.