Das Persönliche Budget
Seit Januar 2008 haben alle Menschen mit Behinderungen einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget. Dieser Anspruch gilt unabhängig von Alter, Behinderungsart oder Schwere der Behinderung. Mit dieser neuen Leistungsform können behinderte Menschen auf Antrag anstelle von Dienst- und Sachleistungen eine Geldleistung oder Gutscheine erhalten, um sich die individuell benötigten Assistenzleistungen selbst zu beschaffen. Ziel ist es, die Möglichkeiten zur Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu erweitern.
Der Informationsbedarf zum persönlichen Budget ist sehr hoch - sowohl auf Seiten der potentiellen Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer als auch auf Seiten der Träger. Deshalb bietet der Lebenshilfe-Landesverband Bayern mit seinem Projekt Persönliches Budget an, Informationen zum Thema zu sammeln und zu bündeln, Beratungspersonen und Beratungsstellen mit dieser neuen Leistungsform vertraut zu machen und die unterschiedlichen Akteure und ihre Erfahrungen zu vernetzen. Darüber hinaus steht der Projektleiter auch gerne für Informationsveranstaltung zum Persönlichen Budget zur Verfügung. Das Projekt wird von Aktion Mensch gefördert.
Unterlagen zum Persönlichen Budget
Als erste Hilfestellung und Anregung können Sie sich folgende Dokumente und Materialien zum Persönlichen Budget herunterladen:
Beispiele für die Umsetzung
Materialien für die Praxis
Empfehlungen / Handreichungen
- Die Handreichung des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern zum Persönlichen Budget finden Sie »auf unserer Homepage unter Publikationen.
- Die Empfehlung der Lebenshilfe zur Beratung und weitere Materialien können Sie sich herunterladen auf der eigens für das Persönliche Budget eingerichteten Homepage der Bundesvereinigung.
- Die Handlungsempfehlung - Trägerübergreifende Aspekte bei der Ausführung durch ein Persönliches Budget der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) ist abrufbar auf den Internetseiten der BAR


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