Das Persönliche Budget

Seit Januar 2008 haben alle Menschen mit Behinderungen einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget. Dieser Anspruch gilt unabhängig von Alter, Behinderungsart oder Schwere der Behinderung. Mit dieser neuen Leistungsform können behinderte Menschen auf Antrag anstelle von Dienst- und Sachleistungen eine Geldleistung oder Gutscheine erhalten, um sich die individuell benötigten Assistenzleistungen selbst zu beschaffen. Ziel ist es, die Möglichkeiten zur Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu erweitern.

 

Der Informationsbedarf zum persönlichen Budget ist sehr hoch - sowohl auf Seiten der potentiellen Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer als auch auf Seiten der Träger. Deshalb bietet der Lebenshilfe-Landesverband Bayern mit seinem Projekt Persönliches Budget an, Informationen zum Thema zu sammeln und zu bündeln, Beratungspersonen und Beratungsstellen mit dieser neuen Leistungsform vertraut zu machen und die unterschiedlichen Akteure und ihre Erfahrungen zu vernetzen. Darüber hinaus steht der Projektleiter auch gerne für Informationsveranstaltung zum Persönlichen Budget zur Verfügung. Das Projekt wird von Aktion Mensch gefördert.

Unterlagen zum Persönlichen Budget

Als erste Hilfestellung und Anregung können Sie sich folgende Dokumente und Materialien zum Persönlichen Budget herunterladen:

Beispiele für die Umsetzung

Empfehlungen / Handreichungen

Infos in aller Kürze

Ihr Kontakt

Lebenshilfe-Landesverband Bayern

Landesberatungsstelle

Heiko Zillich, Projektleiter

Telefon 091 31 / 754 61-44

Telefax 091 31 / 754 61-90

budget@lebenshilfe-bayern.de

Handreichung

Unsere Handreichung "Persönliches Budget" können Sie sich unter »Publikationen herunterladen.