Das Persönliche Budget
Menschen mit Behinderungen haben in Deutschland einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget. Dieser Anspruch gilt seit Januar 2008 und ist unabhängig von Alter, Behinderungsart oder Schwere der Behinderung. Mit dieser Leistungsform können behinderte Menschen auf Antrag anstelle von Dienst- und Sachleistungen eine Geldleistung oder Gutscheine erhalten, um sich die individuell benötigten Assistenzleistungen selbst zu beschaffen. Ziel ist es, die Möglichkeiten zur Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu erweitern.
Der Informationsbedarf zum Persönlichen Budget war und ist sehr hoch - sowohl auf Seiten der potentiellen Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer als auch auf Seiten der Träger. Mit seinem erfolgreichen Projekt Persönliches Budget hat der Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern deshalb von April 2008 bis März 2011 vor allem seinen Mitgliedsorganisationen hierzu Hilfe und Unterstützung geboten.
Ziel des dreijährigen Projektes war insbesondere, Informationen zum Thema zu sammeln und zu bündeln, Beratungspersonen und Beratungsstellen mit dieser neuen Leistungsform vertraut zu machen und die unterschiedlichen Akteure und ihre Erfahrungen zu vernetzen. Das Projekt "Persönliches Bugdet" wurde von Aktion Mensch gefördert.
Unterlagen zum Persönlichen Budget
Als erste Hilfestellung und Anregung können Sie sich folgende Dokumente und Materialien zum Persönlichen Budget herunterladen:
Beispiele für die Umsetzung
Materialien für die Praxis
Empfehlungen / Handreichungen
- Die Handreichung des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern zum Persönlichen Budget finden Sie »auf unserer Homepage unter Publikationen.
- Die Empfehlung der Lebenshilfe zur Beratung und weitere Materialien können Sie sich herunterladen auf der eigens für das Persönliche Budget eingerichteten Homepage der Bundesvereinigung.


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