Das Persönliche Budget

Menschen mit Behinderungen haben in Deutschland einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget. Dieser Anspruch gilt seit Januar 2008 und ist unabhängig von Alter, Behinderungsart oder Schwere der Behinderung. Mit dieser Leistungsform können behinderte Menschen auf Antrag anstelle von Dienst- und Sachleistungen eine Geldleistung oder Gutscheine erhalten, um sich die individuell benötigten Assistenzleistungen selbst zu beschaffen. Ziel ist es, die Möglichkeiten zur Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu erweitern.

 

Der Informationsbedarf zum Persönlichen Budget war und ist sehr hoch - sowohl auf Seiten der potentiellen Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer als auch auf Seiten der Träger. Mit seinem erfolgreichen Projekt Persönliches Budget hat der Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern deshalb von April 2008 bis März 2011 vor allem seinen Mitgliedsorganisationen hierzu Hilfe und Unterstützung geboten.

 

Ziel des dreijährigen Projektes war insbesondere, Informationen zum Thema zu sammeln und zu bündeln, Beratungspersonen und Beratungsstellen mit dieser neuen Leistungsform vertraut zu machen und die unterschiedlichen Akteure und ihre Erfahrungen zu vernetzen. Das Projekt "Persönliches Bugdet" wurde von Aktion Mensch gefördert.

Unterlagen zum Persönlichen Budget

Als erste Hilfestellung und Anregung können Sie sich folgende Dokumente und Materialien zum Persönlichen Budget herunterladen:

Beispiele für die Umsetzung

Empfehlungen / Handreichungen

Infos in aller Kürze

Ihr Kontakt

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung – Landesverband Bayern Geschäftsstelle
Kitzinger Str. 6
91056 Erlangen
Telefon 091 31 / 754 61-0
Telefax 091 31 / 754 61-90

info@lebenshilfe-bayern.de

Aktuelle Handreichung

Unsere Handreichung "Das Persönliche Budget" können Sie sich unter »Publikationen herunterladen.