Trautner: Angehörige brauchen flexible Hilfen

In der Lebenshilfe engagieren sich viele Eltern und Geschwister für Menschen mit Behinderungen. "Um dieser Belastung dauerhaft gewachsen zu sein, brauchen pflegende Angehörige verlässliche, planbare und flexibel einsetzbare Hilfen." Das betont die Landesvorsitzende Carolina Trautner zum Gründungstag des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern am 12. Mai, der auch der Internationale Tag der Pflege ist.

Entlastung für Eltern und Geschwister ist für die ganze Familie wichtig. (Foto: Lebenshilfe / David Maurer)

Entlastung für Eltern und Geschwister ist für die ganze Familie wichtig. (Foto: Lebenshilfe / David Maurer)

Pflegereform auf Bundesebene nachbessern

Dafür sei ein gemeinsamer Jahresbetrag für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege notwendig. Dieser Betrag müsse je nach Bedarf eingesetzt werden können, so Trautner. Das war laut Lebenshilfe-Bundesvereinigung zunächst im gerade laufenden Gesetzgebungsverfahren des Pflege-Unterstützungs- und -Entlastungs-Gesetzes (PUEG) vorgesehen, wurde dann aber gestrichen.

Deshalb appelliert die Lebenshilfe in ganz Deutschland an die Mitglieder des Bundestages, den Betrag wieder zusammenzulegen und dann entsprechend umzusetzen. So könnten die Angehörigen den Betrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege flexibel einsetzen. Das PUEG ist am 27. April in den Bundestag eingebracht worden. Voraussichtlich am 24. Mai 2023 wird der Bundestag das Gesetz beschließen.

Verhinderungspflege? Kurzzeitpflege?

Die Verhinderungspflege kann von privaten Pflegepersonen genutzt werden, wenn sie selbst verhindert sind, also etwa wegen Krankheit oder Urlaub an der Pflege gehindert werden. Sie ist als Entlastung gedacht und kann z. B. durch Freunde oder Nachbarn oder durch Familien-Unterstützende Dienste (FUD) erbracht werden.

Die Kurzzeitpflege ist für Pflegebedürftige gedacht, die nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen sind. Es geht darum, Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt zu bewältigen. Kurzzeitpflege wird in entsprechenden zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtungen geleistet.

Lebenshilfe-Landesverband Bayern: Teilhabe gestalten

Unter dem Motto "Miteinander – Wir gestalten Teilhabe" setzt sich der Lebenshilfe-Landesverband seit 1962 als Dachorganisation der bayerischen Lebenshilfen insbesondere für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien ein.

Heute hat der Verband mit Sitz in Erlangen gut 160 Mitgliedsorganisationen. Diese unterstützen, fördern und begleiten über 50.000 Menschen mit Behinderungen und deren Familien. Die Lebenshilfe Bayern hat ein umfassendes Netz kompetenter Hilfe aufgebaut – mit etwa 900 Einrichtungen, Diensten und Beratungsstellen.

Landesvorsitzende der Lebenshilfe Bayern ist Staatsministerin a. D. Carolina Trautner, MdL. Die Lebenshilfe ist bundesweit aktiv als Elternverband und Selbsthilfe-Vereinigung, als Fachverband und Trägerin von Einrichtungen der Behindertenhilfe.

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Medien-Mitteilung