Oberstes Organ des Verbandes ist die Mitglieder-Versammlung – vertreten durch den ehrenamtlichen Vorstand, der für jeweils vier Jahre gewählt wird.

Um wichtige Fachfragen bearbeiten zu lassen, kann der Vorstand Landesausschüsse einsetzen, deren Mitglieder er beruft.

Die Mitglieds-Organisationen aus den sieben Regierungsbezirken des Landes Bayern bilden jeweils einen Bezirksarbeitskreis, der von der Bezirkssprecherin bzw. dem Bezirkssprecher geleitet wird.

Um seine Aufgaben durchführen zu können, unterhält der Lebenshilfe-Landesverband Bayern eine Landesgeschäftsstelle.

Ihr Kontakt

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung - Landesverband Bayern
Geschäftsstelle
Kitzinger Str. 6
91056 Erlangen
Telefon: 0 91 31 - 7 54 61-0
Telefax: 0 91 31 - 7 54 61-90
info@lebenshilfe-bayern.de

Gesamte Satzung

Die Satzung des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern können Sie sich als PDF-Datei hier herunterladen.