Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen zur Barrierefreiheit nach BFSG
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung –
Landesverband Bayern e. V.
Kurzform: Lebenshilfe-Landesverband Bayern
Die Informationen werden gegeben gemäß Anlage 3 Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz (BFSG) in Verbindung mit Artikel 246 Einführungs-Gesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB).
Anbieterinformationen
Firmierung:
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung – Landesverband Bayern e.V.
Adresse:
Kitzinger Str. 6
91056 Erlangen
Kontakt:
Telefon: 091 31 - 754 61-0
Telefax: 091 31 – 754 61-90
E-Mail: info(at)lebenshilfe-bayern.de
Website: www.lebenshilfe-bayern.de
Allgemeines
Die Website www.lebenshilfe-bayern.de bietet umfassende, frei zugängliche Informationen über die Lebenshilfe in Bayern und den Lebenshilfe-Landesverband Bayern.
Ebenso gibt es einen Online-Mitgliederbereich, dessen Zugangsdaten die Geschäftsstellen der Mitgliedsorganisationen direkt erhalten. Auf den Bereich “Intern” können Sie über das Menü zugreifen: Intern - Mitgliederbereich
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Als Online-Dienstleistung gibt es die Möglichkeit, den Online-Newsletter des Verbandes zu abonnieren.
Erläuterungen zur Nutzung
Um den Dienst zu nutzen, füllen Sie das Online-Formular dazu aus. Auf dieses Formular können Sie über das Menü zugreifen: Newsletter-Abo
Im Rahmen einer Anmeldung zum Online-Newsletter erheben und verarbeiten wir folgende Daten: E-Mail-Adresse und – falls Sie auch Angaben in Nicht-Pflichtfeldern gemacht haben – Anrede, Nachname, Vorname.
Weitere ausführliche Informationen dazu finden Sie online in unserer Datenschutz-Erklärung.
Beschreibung der geltenden Barrierefreiheits-Anforderungen
Die Website und insbesondere die oben genannte Dienstleistung unterliegen den Anforderungen des Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetzes (BFSG).
Für Webangebote orientieren sich diese Anforderungen inhaltlich an den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, mindestens auf dem Konformitätsniveau AA.
Die WCAG 2.1 definieren technische und gestalterische Anforderungen für barrierefreie Webinhalte in vier Prinzipien:
- Wahrnehmbarkeit: Informationen müssen so präsentiert werden, dass sie für Nutzerinnen und Nutzer erfassbar sind – z. B. durch Alternativtexte für Bilder, ausreichende Kontraste und anpassbare Layouts.
- Bedienbarkeit: Alle Funktionen müssen mit verschiedenen Eingabemethoden (z. B. Tastatur, Sprachsteuerung) nutzbar sein. Die Bedienoberfläche muss klar strukturiert und vorhersehbar sein.
- Verständlichkeit: Inhalte und Funktionen müssen klar formuliert und einheitlich gestaltet sein, Fehler müssen aufgrund technischer Konfiguration erkennbar und korrigierbar sein – z. B. durch verständliche Fehlermeldungen oder eindeutige Formulare.
- Robustheit: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie zuverlässig mit gängigen Hilfstechnologien (z. B. Screenreadern oder Vergrößerungssoftware) funktionieren.
Erfüllungsgrad der Barrierefreiheits-Anforderungen
Die Dienstleistung erfüllt die meisten Barrierefreiheits-Anforderungen.
Nicht-textuelle Inhalte wie Bilder und Icons sind mit Alternativtexten versehen und damit im Sinne der Richtlinie 1.1 vollständig barrierefrei umgesetzt.
Die Richtlinie 1.2 zu zeitbasierten Medien (Audio, Video, Untertitelung) ist für diese Dienstleistung nicht anwendbar, da auf der Seite keine Audio- oder Videoinhalte angeboten werden, deren Nutzung die Umsetzung dieser Anforderungen erforderlich machen würde.
Die Struktur der Inhalte wurde weitgehend gemäß Richtlinie 1.3 umgesetzt: semantische Überschriften, logische Gliederung und der Einsatz von ARIA-Attributen unterstützen die Zugänglichkeit für Screenreader-Nutzer.
Auch die Anforderungen an die visuelle Wahrnehmbarkeit nach Richtlinie 1.4, wie Farbkontraste und Textvergrößerung, werden durch das zugrunde liegende Designsystem in aller Regel erfüllt.
Die Website ist vollständig mit der Tastatur bedienbar und entspricht damit der Richtlinie 2.1.
Anforderungen zur Begrenzung von Zeit oder zur Steuerung zeitkritischer Inhalte nach Richtlinie 2.2 sind für diese Dienstleistung ebenfalls nicht relevant, da es keine automatisierten Abläufe oder Zeitbeschränkungen gibt.
Die Website enthält keine flackernden Inhalte und erfüllt damit die Anforderungen der Richtlinie 2.3 vollständig.
Die Navigation ist entsprechend Richtlinie 2.4 überwiegend gut zugänglich umgesetzt.
Die Vorgaben der Richtlinie 2.5, die sich auf alternative Eingabemodalitäten bezieht, sind umgesetzt. Sämtliche interaktiven Elemente sind mit einfachen Zeigeaktionen (z. B. Tippen oder Klicken) bedienbar; komplexe Gesten oder bewegungssensitive Steuerungen kommen nicht zum Einsatz.
Die Inhalte sind in einer weitgehend verständlichen Sprache formuliert, wie es Richtlinie 3.1 vorsieht.
Es erfolgen keine unerwarteten Kontextwechsel bei Nutzerinteraktionen entsprechend Richtlinie 3.2.
Formulare haben einfach verständliche, selbsterklärende Felder-Beschreibungen und entsprechen weitgehend den Anforderungen aus Richtlinie 3.3.
Hinsichtlich der technischen Robustheit besteht eine gute Kompatibilität mit gängigen Hilfstechnologien. Die Vorgaben der Richtlinie 4.1 werden damit in weiten Teilen eingehalten.
Insgesamt ist die Website und die genannte Online-Dienstleistung barrierefrei umgesetzt - entsprechend der oben genannten Anforderungen WCAG 2.1, Konformitätsniveau AA.
Zusätzlicher Einsatz der Software Eye-Able®
Zusätzlich verwendet diese Website die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzerinnen und Nutzern eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucherinnen und Besucher anzupassen.
Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören: eine adaptive Schriftvergrößerung, eine freie Anpassung der Farbkontraste, eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation, ein Blaufilter, ein Nachtmodus, eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen, eine Kompensation von Farbschwächen sowie weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton.
Darüber hinaus gibt es die Funktion, die Seite in einfacher Sprache anzuzeigen. Die Übersetzung wird mit Hilfe der Eye-Able®-KI erstellt. (KI ist die Abkürzung für Künstliche Intelligenz.)
Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf die Eye-Able®-Icons oder mit dem Tastaturkürzel “ALT + 1” geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über “ALT + F1”).
Eye-Able ist BITV/WCAG konform getestet. (BITV ist die Abkürzung für Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. WCAG ist die Abkürzung für Web Content Accessibility Guidelines.) Eine Zusammenfassung des Prüfberichts kann unter folgendem Link eingesehen werden: Eye-Able-Prüfbericht / BITV-Report.
Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com
Kontakt für Fragen zur Barrierefreiheit
Wenn Sie Barrieren auf dieser Website www.lebenshilfe-bayern.de bemerken oder Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns gerne:
E-Mail: info(at)lebenshilfe-bayern.de
Telefon: 0 91 31- 754 61-0
Zuständige Aufsichtsbehörde
Die Überwachung der Vorschriften des BFSG obliegt der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg.
