Der Landesvorstand
Der Vorstand des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern, der Landesvorstand, wird von der Mitglieder-Versammlung gewählt. Die Wahlen finden in der Regel alle vier Jahre statt.
Drei der Vorstandsmitglieder des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern müssen laut Satzung Eltern, Sorgeberechtigte oder Angehörige eines Menschen mit geistiger Behinderung bzw. Betroffener sein. Der gewählte Vorstand kann weitere Personen in sein Gremium berufen.
Amtsperiode 2025-2029
Landesvorsitzende
Mitglied der Lebenshilfe Augsburg
stellvertretende Landesvorsitzende
stellvertretende Vorsitzende der Lebenshilfe Freising
stellvertretende Lebenshilfe-Bundesvorsitzende
Mutter einer Tochter mit Down-Syndrom
stellvertretende Landesvorsitzende
Vorsitzende des Aufsichtsrats der Lebenshilfe München
Mutter eines Sohnes mit geistiger Behinderung
Schatzmeister
Geschäftsführer der Lebenshilfe Dillingen, der Nordschwäbischen Werkstätten und der Lebenshilfe Dillingen Wohn & Assistenz
Vorstand der Stiftung Lebenshilfe Dillingen
Weiteres Mitglied
Vorstandsmitglied der Lebenshilfe Aschaffenburg
Vater eines Sohnes mit schwerer Behinderung
Weiteres Mitglied
Präsidiums-Mitglied der Lebenshilfe Neumarkt
Vorsitzende des Landes-Ausschusses Selbst-Vertretung und des Rates behinderter Menschen der Lebenshilfe-Bundesvereinigung
Weiteres Mitglied
Vorsitzender des Vorstands der Lebenshilfe Regensburg
Vater eines Sohnes mit Down-Syndrom
