Die Mitglieder-Versammlung
Mitglieder des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern sind Orts- und Kreisvereinigungen, Gesellschaften, Stiftungen sowie sonstige Organisationen der Lebenshilfe, die als gemeinnützig anerkannt sind und im Bundesland Bayern ihren Sitz haben. Eine Liste der Mitglieder mit Kontaktdaten sowie Angaben zu ihren Angeboten finden Sie unter Netz der Hilfe.
Die Mitglieder-Versammlung ist oberstes Organ des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Wahl des Vorstandes und der Revisorinnen / Revisoren, die Entlastung des Vorstandes, die Genehmigung des Jahresabschlusses, die Festsetzung der Höhe der Beiträge, die Änderung der Satzung, die Ernennung von Ehrenvorsitzenden und die Auflösung des Verbandes.
Die Mitglieder-Versammlung wird vom Landesvorstand nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr, einberufen.