BTHG-Infotag zum Rahmenvertrag in Bayern

Wie steht es um das Bundes-Teilhabe-Gesetz (BTHG) in Bayern? Darüber informierte der Lebenshilfe-Landesverband erneut seine Mitglieder. Konkret ging es beim aktuellen BTHG-Infotag um den bayerischen Rahmen-Vertrag. Dieser wird zwischen den Trägern und den Erbringern von Leistungen der Eingliederungshilfe geschlossen.

Beim BTHG-Infotag (von links): Dr. Jürgen Auer, Friedrich Weinbeck, Ursula Schulz, Frank Guevara Pérez, Simon Britz, Stephan Mitesser (Foto: LHB - Anita Sajer)

Beim BTHG-Infotag (von links): Dr. Jürgen Auer, Friedrich Weinbeck, Ursula Schulz, Frank Guevara Pérez, Simon Britz, Stephan Mitesser (Foto: LHB - Anita Sajer)

Infos zum Stand der Verhandlungen

Landesgeschäftsführer Dr. Jürgen Auer und sein Team der Landesberatungsstelle stellten beim Infotag in Erlangen den aktuellen Stand bei den Verhandlungen zum bayerischen Rahmen-Vertrag nach § 131 Sozial-Gesetz-Buch IX vor. Es informierten insbesondere Rechtsreferentin Ursula Schulz und Entgeltreferent Frank Guevara Pérez. Beide begleiten die Verhandlungen federführend für die Lebenshilfe Bayern. Einblicke in die Bereiche "Soziale Teilhabe" und "Teilhabe am Arbeitsleben" gaben Simon Britz, Referent Wohnen, und Stephan Mitesser, Referent Arbeit.

Der BTHG-Infotag fand am 20. April 2023 in der Landesgeschäftsstelle in Erlangen statt. Mit dabei waren rund 55 engagierte Vertreterinnen und Vertreter aus den Mitgliedsorganisationen - unter ihnen Vorstandsmitglied Friedrich Weinbeck. Der Vorsitzende der Lebenshilfe Regensburg ist selbst Vater eines Sohnes mit Down-Syndrom.

Umsetzung des BTHG in Bayern

Um das BTHG umzusetzen, gibt es Gesetze, Verträge und Vereinbarungen auf Länderebene. In Bayern wurden dazu die Bayerischen Teilhabe-Gesetze I und II verabschiedet. Nun wird der Rahmen-Vertrag zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Vereinigungen der Leistungserbringer verhandelt. Neben einem allgemeinen Teil gibt es darin auch besondere Regelungen für die Bereiche Teilhabe am Arbeitsleben, Soziale Teilhabe, Leistungen für Kinder und Jugendliche sowie Bildung.

Der Vertrag soll zum Ende der Übergangsvereinigung in Kraft treten. Diese läuft voraussichtlich bis 30. Juni 2023. Zusätzlich zum neuen Rahmen-Vertrag sollen auch neue Rahmen-Leistungs-Vereinbarungen (RLV) abgeschlossen werden.

Wer verhandelt in Bayern?

Träger der Eingliederungshilfe sind die sieben bayerischen Bezirke Oberbayern, Niederbayern, Schwaben, Oberpfalz, Mittelfranken, Oberfranken und Unterfranken.

Vereinigungen der Leistungserbringer sind unter anderem die Landesverbände von Lebenshilfe, Arbeiterwohlfahrt, Bayerisches Rotes Kreuz, Caritas, Diakonie, Paritäter, Israelitische Kultusgemeinden, bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste, VDAB – Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe sowie der Bayerische Bezirketag.

Laufend aktuelle Informationen zur bundesweiten Umsetzung des BTHG gibt es beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge unter https://umsetzungsbegleitung-bthg.de