Einrichtungen und Dienste

Betreuungsvereine schulen, beraten und unterstützen

Betreuerin zeigt älterem Mann eine Mappe
Betreuerin zeigt älterem Mann eine Mappe
© LH - David Maurer

Die Betreuungsvereine der Lebenshilfen in Bayern übernehmen rechtliche Betreuung vor allem dann, wenn es keine geeigneten Angehörigen oder sonstige ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer gibt.

Eine Vereinsbetreuung wird durch das jeweils zuständige Betreuungsgericht bestellt, das eine Abteilung des Amtsgerichts ist. Der Verein bestimmt eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter, die oder der die rechtlichen Betreuungen dann berufsmäßig ausübt. Betreuungsvereine müssen mehrere Voraussetzungen erfüllen, um anerkannt zu werden:

  • Es muss sich um einen rechtsfähigen Verein handeln, der ausreichend viele geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat.
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen beaufsichtigt, weitergebildet und versichert werden. Auch muss ihnen ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch ermöglicht werden.
  • Zusätzlich muss der Betreuungsverein sich planmäßig bemühen, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu gewinnen.
  • Außerdem informiert er über Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Bevollmächtigte werden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt und beraten.

Besonders wichtig ist darüber hinaus die Information und Beratung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer in Fragen rund um das Betreuungsrecht. Dies kann individuell oder durch größere Info-Veranstaltungen erfolgen. Vom Betreuungsgericht bestellte ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer werden vom Betreuungsverein in ihre Aufgaben eingeführt und fortgebildet. 

Falls eine Betreuerin / ein Betreuer verhindert ist, kann die Betreuung zeitweise durch den Betreuungsverein übernommen werden. So werden Angehörige und sonstige Ehrenamtliche dabei unterstützt, ihre behinderten Angehörigen (auch weiterhin) rechtlich selbst zu betreuen.

Lebenshilfe-Netz der Hilfe

Träger von Einrichtungen, Diensten und Beratungsstellen sind die Mitgliedsorganisationen des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern.

Wer, was, wo anbietet, gibt es unter Netz der Hilfe.

Rund ums Betreuungsrecht bundesweit

Informationen rund um die rechtliche Betreuung von erwachsenen Menschen gibt es auch von der Lebenshilfe-Bundesvereinigung.

Einrichtungen und Dienste

Kleines Kind und Fachkraft schauen ein Bilderbuch an © LH - David Maurer

Frühförderstellen

Die Interdisziplinären Frühförderstellen der bayerischen Lebenshilfen sind wichtige Anlaufstellen für Eltern mit Kindern, bei denen ein Förderbedarf vorliegt oder im Raum steht.
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Kita-Gruppe mit Erzieherin © LH - David Maurer

Kitas

Die Kitas der Lebenshilfen in Bayern bieten Kindern mit Behinderungen und von Behinderungen bedrohten Kindern einen Bildungsort.
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Schulkinder machen Gruppenarbeit © LH - David Maurer

Förderschulen

Die Schulen der Lebenshilfen in Bayern fördern und unterstützen vor allem Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung. Und es gibt inklusive Lernformen.
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Kinder ziehen sich Schuhe an © LH - David Maurer

Heilpädagogische Tagesstätten

Die Heilpädagogischen Tagesstätten der bayerischen Lebenshilfen fördern Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit (drohenden) Behinderungen.
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Männer arbeiten an Maschinen © LH - David Maurer

Werkstätten

Werkstätten der Lebenshilfen in Bayern bieten Teilhabe am Arbeitsleben für alle, die nicht oder noch nicht (wieder) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können.
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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Kantine © LH - David Maurer

Inklusionsunternehmen

Inklusionsunternehmen der Lebenshilfen in Bayern gehören zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie bieten mindestens 30 % der Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen an.
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Heilpädagogin übt Kartenlegen mit Erwachsenen © LH - David Maurer

Förderstätten für Erwachsene

Förderstätten der Lebenshilfen in Bayern fördern erwachsene Menschen mit Behinderungen, die nicht oder noch nicht in einer Werkstatt arbeiten können.
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Gruppe von Menschen macht einen Ausflug © LHB - Klaus Fengler

Offene Hilfen

Offene Hilfen stehen für ambulante Dienstleistungen, niedrigschwellige Angebote sowie Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und deren Familien.
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Junge Frau vor ihrer Haustür © LH - David Maurer

Wohnangebote

Die Lebenshilfen in Bayern bieten Assistenz beim Wohnen - gemeinschaftlich, in WGs oder allein - ganz nach den Wünschen der Menschen mit Behinderungen.
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Gruppe von älteren Menschen mit Betreuer bei einem Ausflug © LH - David Maurer

Tagesstruktur für Erwachsene nach dem Erwerbsleben

Die Tagesstrukturierenden Maßnahmen der Lebenshilfen in Bayern unterstützen ältere und alte Menschen mit Behinderungen nach ihrem Arbeitsleben.
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Betreuerin zeigt älterem Mann eine Mappe © LH - David Maurer

Betreuungsvereine für rechtliche Betreuung

Die Betreuungsvereine der Lebenshilfen in Bayern übernehmen rechtliche Betreuung vor allem dann, wenn es zum Beispiel keine geeigneten Angehörigen gibt.
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