Einrichtungen und Dienste

Betreuungsvereine schulen, beraten und unterstützen

Betreuerin zeigt älterem Mann eine Mappe
Betreuerin zeigt älterem Mann eine Mappe
© LH - David Maurer

Die Betreuungsvereine der Lebenshilfen in Bayern übernehmen rechtliche Betreuung vor allem dann, wenn es keine geeigneten Angehörigen oder sonstige ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer gibt.

Eine Vereinsbetreuung wird durch das jeweils zuständige Betreuungsgericht bestellt, das eine Abteilung des Amtsgerichts ist. Der Verein bestimmt eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter, die oder der die rechtlichen Betreuungen dann berufsmäßig ausübt. Betreuungsvereine müssen mehrere Voraussetzungen erfüllen, um anerkannt zu werden:

  • Es muss sich um einen rechtsfähigen Verein handeln, der ausreichend viele geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat.
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen beaufsichtigt, weitergebildet und versichert werden. Auch muss ihnen ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch ermöglicht werden.
  • Zusätzlich muss der Betreuungsverein sich planmäßig bemühen, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu gewinnen.
  • Außerdem informiert er über Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Bevollmächtigte werden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt und beraten.

Besonders wichtig ist darüber hinaus die Information und Beratung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer in Fragen rund um das Betreuungsrecht. Dies kann individuell oder durch größere Info-Veranstaltungen erfolgen. Vom Betreuungsgericht bestellte ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer werden vom Betreuungsverein in ihre Aufgaben eingeführt und fortgebildet. 

Falls eine Betreuerin / ein Betreuer verhindert ist, kann die Betreuung zeitweise durch den Betreuungsverein übernommen werden. So werden Angehörige und sonstige Ehrenamtliche dabei unterstützt, ihre behinderten Angehörigen (auch weiterhin) rechtlich selbst zu betreuen.

Lebenshilfe-Netz der Hilfe

Träger von Einrichtungen, Diensten und Beratungsstellen sind die Mitgliedsorganisationen des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern.

Wer, was, wo anbietet, gibt es unter Netz der Hilfe.

Rund ums Betreuungsrecht bundesweit

Informationen rund um die rechtliche Betreuung von erwachsenen Menschen gibt es auch von der Lebenshilfe-Bundesvereinigung.