Einrichtungen und Dienste

Inklusion am Arbeitsplatz

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Kantine
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Kantine
© LH - David Maurer

Inklusionsunternehmen sind in erster Linie Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes und müssen sich dem Wettbewerb mit anderen Unternehmen stellen. Zusätzlich erfüllen sie einen besonderen sozialen Auftrag und übernehmen damit besondere gesellschaftliche Verantwortung.

Inklusionsunternehmen verpflichten sich, mindestens 30 Prozent, höchstens 50 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen zu besetzen, die von ihrer Schwerbehinderung besonders betroffen sind - nach Paragraf 215 Sozialgesetzbuch IX (§ 215 SGB IX).

  • Inklusionsunternehmen verwirklichen inklusive und gleichberechtigte Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf. In Inklusionsunternehmen haben die Mitarbeitenden nicht den Status von Patienten oder Rehabilitanden. Sie sind sozialversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach den gängigen Bestimmungen des Arbeits- und Tarifrechts beschäftigt werden.
  • Inklusionsunternehmen zeichnen sich als Leuchttürme der sozialen Marktwirtschaft aus, indem sie mit einer hohen Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen den Ansprüchen der Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität des freien Marktes genügen.

Lebenshilfe-Netz der Hilfe

Träger von Einrichtungen, Diensten und Beratungsstellen sind die Mitgliedsorganisationen des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern.

Wer, was, wo anbietet, gibt es unter Netz der Hilfe.

Inklusionsunternehmen im Verbund

Die Landes-Arbeits-Gemeinschaft der Inklusionsfirmen (LAG IF) in Bayern finden Sie unter https://bayern.bag-if.de.

Rund ums Arbeiten bundesweit

Ausführliche Informationen zu Arbeit, berufliche Bildung und Beschäftigung gibt es auch auf den Seiten der Lebenshilfe-Bundesvereinigung.