Schulische Bildung für alle Kinder
Die Schulen der Lebenshilfen in Bayern fördern und unterstützen vor allem Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung. Darüber hinaus gibt es an vielen Schulen integrative und inklusive Lernformen für Kinder mit und ohne Behinderungen auch in Zusammenarbeit mit allgemeinen Schulen.
Der Unterricht an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung orientiert sich an den geistigen, körperlichen und sprachlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen der einzelnen Kinder. Die Lehrkräfte der Schulen sind hierfür besonders qualifiziert. Sie haben spezielle heil- und förderpädagogische Kompetenzen. Um die Kinder und Jugendlichen individuell fördern und unterstützen zu können, sollen in den Klassen höchstens neun Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Zusätzlich zur Grundschulstufe (Klasse 1 bis 4) und Hauptschulstufe (5 bis 9) bietet die Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung auch eine Werkstufe (10 bis 12) an. Die Werkstufe entspricht der Berufsschulzeit und bereitet den Übergang in das Arbeitsleben vor.
Damit Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen auch gemeinsam lernen können, gibt es an vielen Lebenshilfe-Schulen integrative und inklusive Unterrichtsangebote. Das sind insbesondere:
- Partnerklassen, die eng mit einer Grundschule zusammenarbeiten und dort meist auch ihren Klassenraum haben. Dabei werden die Kinder mit und ohne Behinderungen in vielen Fächern gemeinsam von einer sonderpädagogischen und einer Grundschullehrkraft unterrichtet.
- Geöffnete Förderschulen, an denen Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen von Anfang an gemeinsam lernen.
- Unterstützung bei der Einzelintegration in die allgemeine Schule, aber auch in die Förderschule, durch sogenannte Schulbegleitungen. Diese betreuen und fördern ein Kind während der Unterrichtszeit, wenn dieses einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der Integration in die Klasse hat.
- Kooperation mit Tandemklassen, die nur an allgemeinen Schulen mit dem Schulprofil Inklusion eingerichtet werden können. In diesen Klassen werden bis zu sieben Kinder mit hohem sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam mit bis zu 18 Kindern ohne Förderbedarf von je einer sonderpädagogischen und einer Grundschullehrkraft gemeinsam unterrichtet.
Fast alle Schulen der Lebenshilfen in Bayern fördern auch Kinder im Vorschulalter vormittags in Schulvorbereitenden Einrichtungen. Um die Schul- und Vorschulkinder auch nachmittags kompetent zu betreuen, sind an vielen Schulen Heilpädagogische Tagesstätten angegliedert. Sie bieten je nach individuellem Förder- und Therapiebedarf medizinisch-therapeutische Maßnahmen (Ergotherapie, Krankengymnastik, Logopädie) sowie psychologische Begleitung (Elternberatung, Freizeitarbeit, etc.). Einige Schulen haben auch integrative Horte für die Nachmittagsbetreuung eingerichtet.
Lebenshilfe-Netz der Hilfe
Träger von Einrichtungen, Diensten und Beratungsstellen sind die Mitgliedsorganisationen des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern.
Wer, was, wo anbietet, gibt es unter Netz der Hilfe.
Eltern an Förderschulen
Der Landeselternbeirat Bayern vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung - unabhängig von der Trägerschaft. Infos und Kontakt.
Infos zur Schulbegleitung
Die beiden Fachpublikationen der Lebenshilfe Bayern zum Thema Schulbegleitung können Sie hier herunterladen.
Runder Tisch FsgE
Der "Runde Tisch Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Bayern" vernetzt Praxis und Wissenschaft. Mitglieder sind die entsprechenden bayerischen Lehrstühle sowie die Schulträger-Verbände. Infos und Kontakt.
Kultusministerium im Netz
Ausführliche Infos zu Schulen in Bayern gibt es beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Rund ums Kind bundesweit
Ausführliche Informationen zu Hilfen für Kinder und Jugendliche und ihre Familien gibt es auch auf den Seiten der Lebenshilfe-Bundesvereinigung.