Einrichtungen und Dienste

Offene Hilfen unterstützen ambulant und niedrigschwellig

Eine Gruppe bei einem Ausflug
Eine Gruppe bei einem Ausflug
© LHB - Klaus Fengler

Offene Hilfen stehen für ambulante Dienstleistungen, niedrigschwellige Angebote sowie Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und deren Familien.

Bayerische Lebenshilfen bieten dabei eine Vielzahl an dezentralen und wohnortnahen Angeboten für Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit Behinderungen. Damit wollen sie zu einem selbstbestimmten Leben in der Gemeinschaft beitragen.

  • Offene Hilfen beraten zu Angeboten im Sozialraum und rechtlichen Ansprüchen.
  • Offene Hilfen geben Orientierung rund um mögliche Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - über Lebens- und Altersphasen hinweg.
  • Offene Hilfen unterstützen, entlasten und beraten pflegende Angehörige.

In der Regel werden bayerische Lebenshilfen über die Richtlinien der Offenen Behindertenarbeit (OBA) vom Freistaat Bayern und den Bezirken gefördert. Dies ermöglicht ein flächendeckendes Netz an Beratungsangeboten und niedrigschwelligen Freizeitangeboten sowie Familienentlastung.

Unter dem Dach der Offenen Hilfen gibt es oft weitere Angebote und Dienstleistungen. Damit wollen bayerische Lebenshilfen individuelle ambulante und häusliche Bedarfe von Menschen mit Behinderungen und deren Familien decken:

  • Assistenzleistungen, wie ambulant unterstütztes Wohnen (AUW), Assistenz in der Freizeit und im Ehrenamt, Assistenz im Kontext begleitete Elternschaft (Sozial-Gesetz-Buch SGB IX)
  • Schulbegleitung und Individualbegleitung in der Kinder-Tageseinrichtung (KiTa, SGB IX und SGB VIII)
  • Wohnen in Gastfamilien (SGB IX)
  • Hilfen zur Erziehung (SGB VIII)
  • Ambulante Pflegedienste (SGB XI)
  • Kurzzeitwohnen (SGB IX und SGB XI)
  • Pflegeberatung (SGB XI)
  • Haushaltshilfen (SGB V)

Lebenshilfe-Netz der Hilfe

Träger von Einrichtungen, Diensten und Beratungsstellen sind die Mitgliedsorganisationen des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern.

Wer, was, wo anbietet, gibt es unter Netz der Hilfe.

Infos zu OBA-Förder-Richtlinien

Die Bayerische Staatsregierung informiert zur OBA und den Förder-Richtlinien