Aufgabe und Zweck
Aufgabe und Zweck des [Lebenshilfe-]Landesverbandes [Bayern] ist es [laut Satzung], alle Maßnahmen und Einrichtungen anzuregen und zu fördern, die eine wirksame Hilfe für Menschen mit Behinderung aller Altersstufen, insbesondere mit geistiger Behinderung, und für ihre Familie bedeuten. Hierbei hat der [Lebenshilfe-]Landesverband [Bayern] seinen Mitgliedern wirksame Hilfe zu leisten.
Der [Lebenshilfe-]Landesverband [Bayern] führt Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen insbesondere für das Personal in Einrichtungen für Behinderte ohne Rücksichtnahme auf Mitgliedschaft bei der Lebenshilfe durch.
Er kann auch eigene Einrichtungen oder solche von Modellcharakter oder von landesweiter Bedeutung (zum Beispiel Fort- und Ausbildungsstätten, Forschungsinstitute, Kurheime und anderes) mit Zustimmung der Mitgliederversammlung selbst schaffen.
Der [Lebenshilfe-]Landesverband [Bayern] vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber politischen Gremien, Behörden und anderen Verbänden. Aufgabe des [Lebenshilfe-]Landesverbandes [Bayern] ist es weiterhin, das Verständnis für die besonderen Probleme der Menschen mit geistiger Behinderung in der Öffentlichkeit ständig zu verbessern. Dabei sind alle geeigneten Mittel einzusetzen.
Der [Lebenshilfe-]Landesverband [Bayern] ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und offen für die Zusammenarbeit mit allen öffentlichen, privaten, kirchlichen und wissenschaftlichen Organisationen verwandter Zielsetzung.
(Auszug aus der Satzung)