Oberstes Organ des Verbandes ist die Mitglieder-Versammlung – vertreten durch den ehrenamtlichen Vorstand, der für jeweils vier Jahre gewählt wird.

Um wichtige Fachfragen bearbeiten zu lassen, kann der Vorstand Landesausschüsse einsetzen, deren Mitglieder er beruft.

Die Mitglieds-Organisationen aus den sieben Regierungsbezirken des Landes Bayern bilden jeweils einen Bezirksarbeitskreis, der von der Bezirkssprecherin bzw. dem Bezirkssprecher geleitet wird.

Um seine Aufgaben durchführen zu können, unterhält der Lebenshilfe-Landesverband Bayern eine Landesgeschäftsstelle.