Mitglieder des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern sind Orts- und Kreisvereinigungen, Gesellschaften, Stiftungen sowie sonstige Organisationen der Lebenshilfe, die als gemeinnützig anerkannt sind und im Land Bayern ihren Sitz haben. Eine Liste aller Mitglieder finden Sie unter Lebenshilfe in Ihrer Nähe.

Die Mitglieder-Versammlung ist oberstes Organ des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Wahl des Vorstandes und der Revisorinnen / Revisoren, die Entlastung des Vorstandes, die Genehmigung des Jahresabschlusses, die Festsetzung der Höhe der Beiträge, die Änderung der Satzung, die Ernennung von Ehrenvorsitzenden und die Auflösung des Verbandes.

Die Mitglieder-Versammlung wird vom Vorstand nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr, einberufen.