Die Betreuungsvereine der Lebenshilfen in Bayern übernehmen rechtliche Betreuung vor allem dann, wenn es keine geeigneten Angehörigen oder sonstige ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer gibt.

Eine Vereinsbetreuung wird durch das jeweils zuständige Betreuungsgericht bestellt, das eine Abteilung des Amtsgerichts ist. Der Verein bestimmt eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter, die oder der die rechtlichen Betreuungen dann berufsmäßig ausübt.

Betreuungsvereine müssen mehrere Voraussetzungen erfüllen, um anerkannt zu werden:

  • Es muss sich um einen rechtsfähigen Verein handeln, der ausreichend viele geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat.
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen beaufsichtigt, weitergebildet und versichert werden. Auch muss ihnen ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch ermöglicht werden.
  • Zusätzlich muss der Betreuungsverein sich planmäßig bemühen, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu gewinnen.
  • Außerdem informiert er über Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Bevollmächtigte werden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt und beraten.

Besonders wichtig ist darüber hinaus die Information und Beratung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer in Fragen rund um das Betreuungsrecht. Dies kann individuell oder durch größere Info-Veranstaltungen erfolgen. Vom Betreuungsgericht bestellte ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer werden vom Betreuungsverein in ihre Aufgaben eingeführt und fortgebildet. Falls eine Betreuerin / ein Betreuer verhindert ist, kann die Betreuung zeitweise durch den Betreuungsverein übernommen werden. So werden Angehörige und sonstige Ehrenamtliche dabei unterstützt, ihre behinderten Angehörigen (auch weiterhin) rechtlich selbst zu betreuen.

Die Lebenshilfe-Vereinigung in Ihrer Nähe informiert sie gerne ausführlich über das vorhandene Angebot. Dort erhalten Sie auch die Adresse des nächsten Betreuungsvereins.

Unter "Infos in aller Kürze" gibt es einen Link zur Liste der Lebenshilfe-Träger in Bayern, die diese Einrichtung anbieten.